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Über uns

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Die Dillenburger Stadtjugendpflege ist eine Abteilung der Stadtverwaltung Dillenburg. Organisatorisch sind wir dem Hauptamt (Ressort 1 Abteilung 13 Jugend und Soziale Angelegenheiten) zugeordnet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auf der Team-Seite vorgestellt. Wie Sie mit uns in Verbindung treten können erfahren Sie auf der Kontakt-Seite.

Unsere Arbeitsgrundlage bilden die Beschlüsse der zuständigen politischen Gremien der Stadt Dillenburg (u. a. durch den "Stadtjugendplan" im Dillenburger Ortsrecht). Neben der Begleitung der Kinder- und Jugendvertretung (KJV) gehört die aufsuchende Jugendarbeit und die Betreuung offener Jugendtreffs in den acht Dillenburger Stadtteilen zu unseren Hauptaufgaben. Unsere "Zentrale" ist das Jugendhaus in der Dillenburger Kernstadt mit Jugendtreff und verschiedenen Gruppenangeboten. Neben wechselnden Veranstaltungen gehört der Ferienpass während der Sommerferien seit über 20 Jahren zu unseren beliebtesten Angeboten.

Viele Angebote sind nur durch die Tatkräftige Unterstützung verschiedener Dillenburger Vereine und ehrenamtlicher Mitarbeiter umsetzbar. Wir sind sehr an der Kooperation mit allen in der Jugendarbeit tätigen Institutionen und Personen in Dillenburg und Umgebung interessiert.

Eine unserer Hauptaufgaben ist es Dinge möglich zu machen. Dies geschieht durch die verlässliche Öffnung von Jugendtreffs (in denen wir Jugendlichen Raum für unverbindliche Freizeitgestaltung geben), durch die Gruppenangebote im Jugendhaus (in denen wir sinnvolle Freizeitgestaltung und Lerngruppen ermöglichen), durch die Veranstaltungen im Ferienpass-Programm (in denen wir ausserhalb des Familien-Urlaubs schöne Ferienerlebnisse ermöglichen), durch die Beteiligung junger Menschen an kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten in der KJV und in vielen anderen Bereichen.

Wir verstehen uns als Ansprechpartner für alle Dillenburger Kinder und Jugendlichen. Bei vielen Sorgen und Nöten können wir weiterhelfen, oder den Kontakt zu kompetenten Beratungsstellen herstellen. Das pädagogische Personal steht durch § 203 des Strafgesetzbuches unter Schweigepflicht. Dadurch ist die Vertraulichkeit der Beratungsgespräche gewährleistet.


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