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Geschäftsordnung der KJV
Geschäftsordnung der Kinder- und Jugendvertretung der Stadt Dillenburg
§1
Grundsatz der Mitwirkungsmöglichkeit in der KJV
1. In der KJV dürfen alle Kinder und Jugendlichen die in Dillenburg und seinen Stadtteilen wohnen und zwischen 12 und 18 Jahren sind mitwirken. Geschlecht, Staatsangehörigkeit oder Hautfarbe spielen dabei keinerlei Rolle.
2. Eine Anmeldung im Jugendforum ist jederzeit möglich.
§2
Sitzungen des Jugendforums
1. Der Jugendrat lädt mindestens einmal im Jahr, unterstützt von der Stadtjugendpflege Dillenburg, zu Sitzungen des Jugendforums ein. Eingeladen werden alle angemeldeten Kinder und Jugendliche. Durch eine öffentliche Bekanntmachung muss gewährleistet werden, dass nichtangemeldete Kinder und Jugendliche die Möglichkeit haben sich rechtzeitig anzumelden und damit die vollen Rechte zu erhalten. Es muss mindestens zwei Wochen vor der Sitzung zu ihr eingeladen werden.
2. Über die Sitzung wird ein Protokoll geführt. Alle Protokolle der Sitzungen der Gremien der KJV können von den Mitgliedern der KJV bei der Stadtjugendpflege Dillenburg eingesehen werden. Über die Weitergabe von Protokollen an andere entscheidet der Jugendrat.
§3
Sitzungsleitung in Jugendrat und Jugendforum
1. Die Sitzungsleitung erfolgt durch den Vorsitzenden des Jugendrates oder seinen Stellvertreter.
2. Bei Wahlen erfolgt die Leitung durch den gewählten Wahlleiter. Falls kein Kandidat für dieses Amt gefunden wird, erfolgt die Wahlleitung durch einen Vertreter der Stadtjugendpflege Dillenburg.
§4
Jugendrat
1. Der Jugendrat vertritt die KJV nach außen.
2. Der Jugendrat wird aus und von dem Jugendforum gewählt. Das Jugendforum wählt den Jugendrat für ein Jahr. Er muss auf jeder Sitzung des Jugendforums über alle Dinge Rechenschaft ablegen, hat aber das Recht innerhalb der Legislaturperiode frei über Dinge zu entscheiden. Gewählt wird er durch eine geheime Abstimmung. Sollten dabei Unstimmigkeiten irgendeiner Art auftreten, muss die Wahl sofort wiederholt werden. Jedes Mitglied des Jugendforums kann Kandidat werden.
3. Der Jugendrat besteht aus 7 Mitgliedern. Im Jugendrat gibt es folgende Ämter: Der Vorsitzenden leitet die Sitzungen des Jugendrats und des Jugendforums und erteilt und entzieht das Rederecht. Der stellvertretende Vorsitzende vertritt den Vorsitzenden bei Abwesendheit. Der Schriftführer führt das Protokoll über die Sitzungen des Jugendrats und des Jugendforums. Der Schatzmeister verwaltet das Budget der KJV nach den Vorgaben des Jugendrates und soll Vorschläge unterbreiten die helfen die Kosten für Anschaffungen und Veranstaltungen niedrig zu halten. Die weiteren Mitglieder sind stimmberechtigte Beisitzer.
4. Die Verteilung der Ämter übernimmt der Jugendrat, d. h. man wird als Mitglied des Jugendrates aber nicht für ein bestimmtes Amt gewählt.
5. Der Jugendrat kann nicht abgewählt werden. Ein Rücktritt einzelner Mitglieder und des gesamten Jugendrates ist möglich. Einzelne Mitglieder des Jugendrates können mit 2/3 Mehrheit des Jugendforums abgewählt werden. Die Mitglieder des Jugendrates müssen regelmäßig an den Sitzungen teilnehmen sonst verlieren sie ihr Mandat. Ihr Amt übernimmt dann der Nächstplatzierte.
6. Während den Sitzungen müssen die Teilnehmer ihre Mobiltelefone ausschalten.
§5
Aufgaben und Entscheidungen
1. Das Jugendforum gibt seine Anregungen und Ideen an den Jugendrat weiter.
2. Der Jugendrat trifft seine Entscheidungen durch Abstimmungen per Handheben. Bei einer einfachen Mehrheit ist ein Vorschlag angenommen. Bei Stimmengleichheit ist ein Vorschlag abgelehnt.
3. Die Geschäftsordnung darf nur mit einer 2/3 Mehrheit geändert werden.
§6
Vorschläge und Stellungnahmen
1. Der Jugendrat kann seine Vorschläge an den Stadtverordneten-Vorsteher weiterleiten, der diese an die politischen Gremien weitergibt.
2. Wenn die politischen Gremien um eine Stellungnahme bitten so antwortet der Jugendrat.
§7
Beschlussfähigkeit
1. Das Jugendforum ist unter folgenden Voraussetzungen beschlussfähig: wenn rechtzeitig zur Sitzung eingeladen und ein Protokoll geführt wird, und der Vorsitzende (oder sein Stellvertreter) und mindestens fünf seiner Mitglieder anwesend sind.
2. Der Jugendrat ist beschlussfähig, wenn drei seiner Mitglieder anwesend sind.
§8
Tagesordnung
1. Die Tagesordnung des Jugendforums wird am Anfang jeder Sitzung verabschiedet. Vor Beginn der Sitzung können bereits Anträge auf Tagesordnungspunkte eingereicht werden. Das gleiche gilt für den Jugendrat.
§9
Rederecht
1. In den Sitzungen von Jugendforum und Jugendrat haben alle Mitglieder der jeweiligen Gremien Rederecht.
§10
Abstimmungen im Jugendforum
1. Beschlüsse des Jugendforums werden durch die einfache Mehrheit per Handheben gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Vorschlag abgelehnt.
§11
Niederschrift
1. Bei allen Sitzungen der Gremien der KJV wird vom Schriftführer Protokoll geführt.
2. Sollte der Schriftführer verhindert sein, übernimmt ein Vertreter der Stadtjugendpflege Dillenburg oder ein Beisitzer diese Aufgabe.
§12
Inkrafttreten
1. Die Geschäftsordnung tritt mit ihrer Bestätigung durch den Jugendrat und das Jugendforum in Kraft.
2. Die beschlossene Geschäftsordnung wird dem Stadtverordnetenvorsteher zugeleitet.
Diese Geschäftsordnung bieten wir als PDF-Dokument zum herunterladen (Download) an.
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